2006-04-25 17:15 CEST [direkter Link]
US-Bürgerrechtler: USA verletzten EU-Abkommen über Passagierdaten
"Die beabsichtigten Maßnahmen sind jedoch wesentlich umfangreicher und beschränken sich nicht auf die Sammlung von Passagierdaten. Beispielsweise sollen Reisende selbst dann gegen ihren Willen drei Werktage in Quarantäne gehalten werden, wenn sie eine Krankheit haben könnten, die vielleicht ansteckend sein könnte. Tatsächliche Übertragbarkeit der Krankheit, konkrete Infektion oder gar Symptome wären nicht Voraussetzung."
"Die beabsichtigten Maßnahmen sind jedoch wesentlich umfangreicher und beschränken sich nicht auf die Sammlung von Passagierdaten. Beispielsweise sollen Reisende selbst dann gegen ihren Willen drei Werktage in Quarantäne gehalten werden, wenn sie eine Krankheit haben könnten, die vielleicht ansteckend sein könnte. Tatsächliche Übertragbarkeit der Krankheit, konkrete Infektion oder gar Symptome wären nicht Voraussetzung."
Kann man daraus außer reiner Willkür noch andere Anlässe herauslesen?