2008-11-12 22:53 CET [direkter Link]
Wie es sich schon andeutete, ist der Überwachungsstaat jetzt fest im Gesetz verankert worden.
Bundestag verabschiedet BKA-Gesetz mit heimlichen Online-Durchsuchungen
Zwar sind einige Maßnahmen wie die heimliche Online-Durchsuchung nur zeitlich beschränkt genehmigt worden. Allerdings fallen mir nur wenige Gründe für eine zeitliche "Beschränkung" von 12 Jahren ein. Genau genommen nur einer, nämlich Bedenken zu zerstreuen.
Damit verglichen, erscheinen die Notstandsgesetze von 1968 überwiegend harmlos.
Bundestag verabschiedet BKA-Gesetz mit heimlichen Online-Durchsuchungen
[...] Das künftige Arsenal für das BKA umfasst Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen unter Einschluss von Datensammlungen "nicht-öffentlicher Stellen", die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen. Die Ermittler dürfen zudem Verbindungs- und Standortdaten abfragen, Mobiltelefone mit dem IMSI-Catcher orten und Platzverweise erteilen.
Zwar sind einige Maßnahmen wie die heimliche Online-Durchsuchung nur zeitlich beschränkt genehmigt worden. Allerdings fallen mir nur wenige Gründe für eine zeitliche "Beschränkung" von 12 Jahren ein. Genau genommen nur einer, nämlich Bedenken zu zerstreuen.
Damit verglichen, erscheinen die Notstandsgesetze von 1968 überwiegend harmlos.